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Abteilungen

Beschäftigten-Parkkarte Parkgaragen

 Voraussetzungen
Beschäftigungsverhältnis bei einem Tullner Betrieb oder einer Tullner Behörde

 Notwendige Unterlagen
Beschäftigungsnachweis

 Formulare
FormularAntrag Beschäftigen-Parkkarte

 Kosten
EUR 10,00 pro Monat und ausgegebener Parkkarte

 Hinweise
Die ausgegebene Parkkarte ist gültig ab der erstmaligen Benützung auf die Dauer von 1 Monat.

Das Fahrzeug darf nur im 2. Obergeschoss (Freigeschoss) der beantragten Parkgarage abgestellt werden. Die Abstellung in anderen Geschossen ist nicht gestattet.

Die Parkkarte gilt nur werktags von Montag bis Freitag jeweils von 06:00 bis 19:30 Uhr und Samstag von 06:00 bis 17:00 Uhr. Außerhalb der angeführten Zeiten gelten die Parktarife laut Aushang.

     

Zuständige Abteilung:
Bürgerservice
(Standesamt, Meldeamt, Friedhof)



Ansprechpartner:
Isabella Gneth
Marion Holzschuh
Karin Wolfahrt



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