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Beschäftigten-Parkkarte Parkgaragen Voraussetzungen
Beschäftigungsverhältnis bei einem Tullner Betrieb oder einer Tullner Behörde Notwendige Unterlagen
Beschäftigungsnachweis Formulare
Kosten
EUR 10,00 pro Monat und ausgegebener Parkkarte Hinweise
Die ausgegebene Parkkarte ist gültig ab der erstmaligen Benützung auf die Dauer von 1 Monat.Das Fahrzeug darf nur im 2. Obergeschoss (Freigeschoss) der beantragten Parkgarage abgestellt werden. Die Abstellung in anderen Geschossen ist nicht gestattet. Die Parkkarte gilt nur werktags von Montag bis Freitag jeweils von 06:00 bis 19:30 Uhr und Samstag von 06:00 bis 17:00 Uhr. Außerhalb der angeführten Zeiten gelten die Parktarife laut Aushang. |
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Zuständige Abteilung: Bürgerservice (Standesamt, Meldeamt, Friedhof) Ansprechpartner: Isabella Gneth Marion Holzschuh Karin Wolfahrt |