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Sozialhilfeantrag - Bestätigung Voraussetzungen
Ausgefüllter Sozialhilfeantrag nach dem NÖ Sozialhilfegesetz 2000 von der Bezirkshauptmannschaft Tulln. Notwendige Unterlagen
Ausgefüllter Sozialhilfeantrag Termine / Fristen
Die Angaben am Antrag werden nach Abgabe im Bürgerservice vom Bürgermeister bestätigt. Das Formular kann danach wieder abgeholt werden oder gelangt mit der Dienstpost zur Bezirkshauptmannschaft Tulln. Hinweise
Genaue Informationen zur Sozialhilfe des Landes NÖ erhalten Sie unter www.noe.gv.at/soziales/sozialhilfe.htm |
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Zuständige Abteilung: Bürgerservice (Standesamt, Meldeamt, Friedhof) Ansprechpartner: Isabella Gneth Marion Holzschuh Peter Schmircher Karin Wolfahrt |