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SozialCard Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sindBezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) sind automatisch anspruchsberechtigt für den Bezug der SozialCard. Nähere Einzelheiten (Einkommensgrenzen) sind den hier herunterladbaren Unterlagen zu entnehmen: Notwendige Unterlagen
Jahreseinkommensnachweis Lichtbildausweis Passfoto Formulare
Zuständigkeit
Die SozialCard kann im Bürgerservice des Rathauses oder in der Außenstelle Langenlebarn beantragt werden. Termine / Fristen
Die SozialCard gilt für das laufende Kalenderjahr. Für jedes Kalenderjahr muss sie neu beantragt werden. Hinweise
Die Sozialcard bietet Ermäßigungen bei Gebühren und Abgaben, sowie Inanspruchnahme vergünstigter Tarife bei der Benützung diverser Freizeit- und Kultureinrichtungen der Stadtgemeinde Tulln:Anruf-Sammel-Taxi: Ermäßigungen bei Einzelfahrten im Stadtgebiet von Tulln (siehe Folder). Volkshochschule Tulln: 25 % Ermäßigung für Erwachsene Kulturveranstaltungen und Museen der Stadtgemeinde Tulln: Mit Ausnahme der Donaubühne können Veranstaltungen und Museen kostenlos besucht werden. Stadtbücherei: Kostenlose Ausleihe. Kindergärten und Volksschulen: Ermäßigte Essensbeiträge. Musikschule: 25 % Schulgeldermäßigung, für das 2. und 3. Kind 50 % Ermäßigung. Freizeiteinrichtungen: EUR 1,- Eintritt für Erwachsene in das Hallenbad, die Kunsteisbahn und das Aubad. Kostenloser Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre. Kanal- und Wassergebühren: Die Unterstützung erfolgt für das vorangegangene Verrechnungsjahr anteilsmäßig der tatsächlich bezahlten Gebühren (volle Monate). Die Unterstützung wird frühestens nach der Jahresabrechnung (15. Februar) ausbezahlt. Die Höhe der Unterstützung für das Jahr 2012 beträgt: Kanalbenützungsgebühr: Ermäßigung von 19,20 % (max. EUR 60,00) pro Jahr Wasserbezugsgebühr: Ermäßigung von 27,70 (max. EUR 45,00) pro Jahr Friedhofsgebühr: Ratenzahlung ohne Zinsen bei Verlängerung der Grabstellengebühr. Wohnungen: Wohnungen werden ab dem 1.1.2013 durch den Verein "PRO TULLN" gefördert. SozialCard-Besitzer können laut den Kriterien dieses Vereines (siehe Richtlinien Tullner SozialCard) einen Zuschuss beantragen. |
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Zuständige Abteilung: Bildung, Gesundheit und Soziales Bürgerservice (Standesamt, Meldeamt, Friedhof) Ansprechpartner: Isabella Gneth Marion Holzschuh Peter Schmircher Isabella Toth Karin Wolfahrt |