Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Grabverlängerungen

Informationen

Das Benützungsrecht wird bei Ablauf um weitere 10 Kalenderjahre verlängert. 

Bei einer neuen Belegung innerhalb des Benützungszeitraumes verlängert sich die Frist auf 10 Jahre ab dem 1. Jänner, der der neuen Belegung folgt.Das Benützungsrecht wird bei Ablauf um weitere 10 Kalenderjahre verlängert.

Formulare

Voraussetzungen

Entrichtung der Verlängerungsgebühr vor Ablauf des Kalenderjahres, mit dessen Ablauf das geltende Benützungsrecht erlischt.

Notwendige Unterlagen

Verständigung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung

Zuständigkeit

Friedhofsverwaltung

Kosten

Variieren je nach Art und Lage des Grabes.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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