Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
Zurücksetzen
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Heizkostenzuschuss 2022/23 - Gemeinde Tulln

Informationen

Richtlinien zum Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Tulln

Erläuterungen zu den Richtlinien

Formulare

Voraussetzungen

  • Österr. Staatsbürgerschaft bzw. EWR-BürgerInnen
  • Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet von Tulln
  • Monatliche Brutto-Einkünfte, die die Einkommensgrenzen der Stadtgemeinde Tulln nicht überschreiten

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenze) sind den hier herunterladbaren Unterlagen zu entnehmen:

Richtlinien Tullner Heizkostenzuschuss

Einkommenshöchstgrenzen bei Bruttoeinkommen (14 x jährlich):

  • Alleinstehende € 1.088,00
  • Alleinstehend + 1 Kind € 1.632,00
  • Ehepaare / Lebensgemeinschaften € 1.632,00
  • In Partnerschaft lebend + 1 Kind € 1.764,00
  • Erhöhung der Grenze für jedes Kind um € 159,00
  • Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen € 557,00

Einkommenshöchstgrenzen bei BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld (brutto 12 x jährlich):

  • Alleinstehende € 1.269,00
  • Alleinstehend + 1 Kind € 1.903,00
  • Ehepaare / Lebensgemeinschaften € 1.903,00
  • in Partnerschaft lebend + 1 Kind € 2.056,00
  • Erhöhung der Grenze für jedes Kind um € 186,00
  • Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen € 651,00

Notwendige Unterlagen

Sämtliche Einkommensunterlagen (Gehaltsnachweis, Pensionsbescheid, Arbeitslosenbestätigung, Wohnbeihilfebestätigung, etc.)

Zuständigkeit

Der Heizkostenzuschuss kann im Bürgerservice des Rathauses oder im Bürgerservice Langenlebarn beantragt werden.

Termine / Fristen

Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann bis spätestens 31. März 2023 (einlangend) gestellt werden.

Hinweise

Der Heizkostenzuschuss des Stadtgemeinde Tulln beträgt für die Heizperiode 2022/2023 pro Haushalt einmalig € 270,00 und wird auf das Konto überwiesen.

Auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses der Stadtgemeinde Tulln besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.

Parallel kann auch der Heizkostenzuschuss des Landes NÖ beantragt werden.

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
schaden melden schaden melden (hover)
SIE MÖCHTEN EINEN SCHADEN MELDEN?

Zum Formular "Schaden melden"

haben Sie Frage haben Sie Frage (hover)
SIE HABEN EINE FRAGE?

Zu "Häufige Fragen & Antworten"

mehr Info mehr Info (hover)
SIE WOLLEN IMMER INFORMIERT SEIN?

Newsletter abonnieren

city app
CITIES-APP FÜR TULLN
JETZT DOWNLOADEN

Jetzt bei Google Play Download on the App Store

FOLLOW US ON

Instagram Youtube

popup close button