Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Heizkostenzuschuss 2022/23 - Land NÖ

Informationen

Die Landesregierung plant, sozial bedürftigen Niederösterreicher:innen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren. 
Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2022/23 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/23 in der Höhe von € 150,00 gewährt werden.

Für die Heizperiode 2022/23 soll somit insgesamt € 300,00 als Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden.

Allgemeine Richtlinien zum NÖ Heizkostenzuschuss

Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 2022/23

Formulare

Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Drittstaatangehörge, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
  • Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Notwendige Unterlagen

Bei der Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte durch geeignete Unterlagen (Gehaltsnachweis, Pensionsbescheid, Arbeitslosenbestätigung, etc.), nachzuweisen.

Zuständigkeit

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden.

Termine / Fristen

Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 samt den erforderlichen Nachweisen gestellt werden.

Bitte vergessen Sie nicht Ihre e-card, diese ist zur eindeutigen Personenidentifizierung bei der Antragstellung vorzulegen!

Hinweise

Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Auf die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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