Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Kulturpass

Informationen

Die Stadtgemeinde Tulln ist Partner der Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur". Sie ermöglicht Menschen mit finanziellen Engpässen die Teilnahme am kulturellen Leben. Mittels Kulturpass erhalten Menschen in prekärer Einkommenssituation freien Eintritt bei allen Kultureinrichtungen, die Partner von "Hunger auf Kunst und Kultur" sind.

Zugute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können: Menschen, die Sozialhilfe oder Mindestpension beziehen, Arbeitslose, Flüchtlinge, ...

Wie funktioniert die Aktion?

Kultureinrichtungen, die Partner der Aktion sind, ermöglichen KulturpassbesitzerInnen einen unentgeltlichen Eintritt. In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, sind in der Regel Kontingente für Kulturpassbesitzer vorgesehen. Der/Die KulturpassbesitzerIn kann bzw. muss reservieren.

In Tulln gilt der Kulturpass bei folgenden Einrichtungen:

 

Wo ist der Kulturpass erhältlich?

Tullner Gemeindebürger erhalten den Kulturpass beim Bürgerservice des Rathauses. Der Soogut-Markt Tulln stellt ebenfalls an seine Kunden den Kulturpass aus.

Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Tulln, aber im Bezirk Tulln haben, bekommen den Kulturpass bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln, Fachgebiet Soziale Verwaltung (Kerschbaumergasse 15). 

Die Caritas St. Pölten hat die Koordination für Hunger auf Kunst und Kultur für ganz Niederösterreich übernommen. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Tulln haben, können sich für die Ausstellung eines Kulturpasses an diverse soziale und karitative Organisationen, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen in Niederösterreich wenden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Caritas St. Pölten.

Informationen zum Kulturpass

Voraussetzungen

Richtlinien für den Erwerb des Kulturpasses

Notwendige Unterlagen

Sie benötigen die Einkommensnachweise aller im Haushalt wohnsitzgemeldeten Personen und einen Lichtbildausweis. Für Besitzer eines Tullner SOMA-Passes reicht dieser in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.

Termine / Fristen

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.

Hinweise

Der Pass gilt für 1 Erwachsenen. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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