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Wohnen

Gemeindewohnungen
Bild: Wohnen in Tulln
Eine Vormerkung für Gemeindewohnungen erfolgt durch persönliche Vorsprache im Wohnungsamt während des Parteinverkehrs bzw. in der Sprechstunde für Wohnungsangelegenheiten. Es können nur Personen vorgemerkt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Tulln haben. Die Vormerkungen werden nach dem Datum der Einreichung gereiht. Die Vergabe schließlich erfolgt unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Umstände sowie der Verfügbarkeit von Wohnungen durch Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Tulln.
 
Miet- oder Eigentumswohnungen
Vormerkungen für geplante Wohnbauprojekte in Tulln, für die die Stadtgemeinde Tulln das Vergaberecht hat, können entweder durch persönliche Vorsprache während des Parteinverkehrs oder in der Sprechstunde für Wohnungsangelegenheiten erfolgen, aber auch mittels Brief, Fax oder E-Mail an das Wohnungsamt. Telefonische Auskünfte über geplante oder im Bau befindliche Projekte erhalten Sie jederzeit zu den Amtsstunden oder in der Sprechstunde für Wohnungsangelegenheiten.
Bei größeren Bauvorhaben werden die Bewerber meist bald nach Baubeginn zu einem Präsentationsabend eingeladen, wo die Pläne und Kosten durch Vertreter der Baugenossenschaft vorgestellt werden. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt aber in der Sprechstunde für Wohnungsangelegenheiten.
 
Ansprechpartner und Kontakt

Stadtgemeinde Tulln
Sprechstunde für Wohnungsangelegenheiten bei Frau Stadtrat Elfriede Pfeiffer ist jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr im Wohnungsamt der Stadtgemeinde.
Wohnungsamt
Formular zur Wohnungsvormerkung (bürgerportal.at)

Immobilien-Unternehmen
Informationen zu freien Wohnungen erhalten Sie auch von den ansässigen Immobilienhändlern.
Immobilienhändler lt. Unternehmensverzeichnis
 
Wohnungsangebote
 

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