Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Additional informations
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 1. September 2025 in Kraft getreten ist. Es ersetzt das bisherige Amtsgeheimnis und führt die allgemeine Informationsfreiheit ein, indem eine proaktive Veröffentlichungspflicht und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen geschaffen wurde.
Forms
- Informationsfreiheitsgesetz - Feststellungsantrag gem. § 11 IFG
- Informationsfreiheitsgesetz - Informationsbegehren gem. § 7 IFG