Sozialhilfe nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz
Additional informations
Die Sozialhilfe nach dem NÖ SAG umfasst Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und sich ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht mehr leisten können und diesen auch nicht von anderen Personen und Einrichtungen erhalten.
Die Leistungen werden durch Geld- oder Sachleistungen in Form von pauschalierten Richtsätzen erbracht.
VORAUSSETZUNGEN
Grundsätzlich erhalten nur jene Personen eine Leistung der Sozialhilfe nach dem NÖ SAG, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Kein oder zu geringes Einkommen
- Kein Vermögen
- Hauptwohnsitz und tatsächlicher, dauernder Aufenthalt in NÖ
- Zum dauernden Aufenthalt in Österreich berechtigt
- Arbeitswilligkeit, sofern keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt
- Bereitschaft zur Verbesserung der Vermittelbarkeit und sozialen Stabilisierung
- Vorlage der Unterlagen
ZUSTÄNDIGKEIT
Der Antrag auf Leistungen nach dem NÖ SAG kann direkt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Über die Leistungen nach dem NÖ SAG entscheidet die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat).
HINWEISE
