Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
Reset
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Friedhofsverwaltung

Additional informations

Die Friedhofsverwaltung verwaltet vier Friedhöfe (Stadtfriedhof Tulln, Parkfriedhof Tulln, Friedhof Langenlebarn (gemeindeeigener Teil), Friedhof Neuaigen). Für weitere Informationen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Tullner Friedhöfen


Anzeige Errichtung Grabdenkmal

Die Errichtung eines Grabdenkmales (z.B. Kreuz, Tafel, Grabstein, Skulptur, Denkmalüberdachung) ist der Stadtgemeinde vier Wochen im Vorhinein anzuzeigen, damit das geplante Vorhaben mit Bescheid gestattet werden kann. Kosten entstehen hierbei keine, außer die Errichtung des Grabdenkmals erfolgt vor Ablauf der Frist von vier Wochen.

Der Anzeige ist eine Beschreibung des Denkmales mit Angabe der Grabinschrift sowie eine Skizze beizulegen. Das Denkmal darf nur von einem befugten Gewerbetreibenden errichtet werden.


Grabvergabe

Grabstellen werden bei Neuankauf für 10 Jahre (Erdgräber), 20 Jahre (Wandurnengräber) bzw. 30 Jahre (Grüfte) eingelöst. Nähere Informationen finden Sie in der Friedhofsordnung.

Preise variieren je nach Art und Standort des Grabes, nähere Informationen sind in der Friedhofsgebührenordnung nachzulesen.


Grabverlängerungen

Bei einer neuen Belegung innerhalb des Benützungszeitraumes verlängert sich die Frist auf 10 Jahre ab dem 1. Jänner, der der neuen Belegung folgt. Das Benützungsrecht wird bei Ablauf um weitere 10 Kalenderjahre verlängert.

Voraussetzung ist die Entrichtung der Verlängerungsgebühr vor Ablauf des Kalenderjahres, mit dessen Ablauf das geltende Benützungsrecht erlischt.

Die Verständigung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Die Kosten variieren je nach Art und Lage des Grabes.


Grabverzicht

Auf die Verlängerung der Grabstelle kann nach Ablauf der Mindestruhefrist verzichet werden. Dabei entstehen keine Kosten.

Denkmäler, Einfassungen und Baubestandteile jeglicher Art sind innerhalb der gesetzlichen Frist von der bisherigen benützungsberechtigten Person zu entfernen, sofern nicht eine Eigentumsübertragung der Grabstelle erfolgt.

Nähere Informationen über Benützungsberechtigte, Verstorbene bzw. freie Gräber erhalten Sie jederzeit in der Friedhofsverwaltung, gerne auch telefonisch oder per Mail.

Forms

Responsible department:

Contact person:

Additional services:

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
schaden melden schaden melden (hover)
SIE MÖCHTEN EINEN SCHADEN MELDEN?

Zum Formular "Schaden melden"

haben Sie Frage haben Sie Frage (hover)
SIE HABEN EINE FRAGE?

Zu "Häufige Fragen & Antworten"

mehr Info mehr Info (hover)
SIE WOLLEN IMMER INFORMIERT SEIN?

Newsletter abonnieren

city app
CITIES-APP FÜR TULLN
JETZT DOWNLOADEN

Jetzt bei Google Play Download on the App Store

FOLLOW US ON

Instagram Youtube

popup close button