Friedhofsverwaltung
Additional informations
Die Friedhofsverwaltung verwaltet vier Friedhöfe (Stadtfriedhof Tulln, Parkfriedhof Tulln, Friedhof Langenlebarn (gemeindeeigener Teil), Friedhof Neuaigen). Für weitere Informationen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne jederzeit zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Tullner Friedhöfen
Anzeige Errichtung Grabdenkmal
Die Errichtung eines Grabdenkmales (z.B. Kreuz, Tafel, Grabstein, Skulptur, Denkmalüberdachung) ist der Stadtgemeinde vier Wochen im Vorhinein anzuzeigen, damit das geplante Vorhaben mit Bescheid gestattet werden kann. Kosten entstehen hierbei keine, außer die Errichtung des Grabdenkmals erfolgt vor Ablauf der Frist von vier Wochen.
Der Anzeige ist eine Beschreibung des Denkmales mit Angabe der Grabinschrift sowie eine Skizze beizulegen. Das Denkmal darf nur von einem befugten Gewerbetreibenden errichtet werden.
Grabvergabe
Grabstellen werden bei Neuankauf für 10 Jahre (Erdgräber), 20 Jahre (Wandurnengräber) bzw. 30 Jahre (Grüfte) eingelöst. Nähere Informationen finden Sie in der Friedhofsordnung.
Preise variieren je nach Art und Standort des Grabes, nähere Informationen sind in der Friedhofsgebührenordnung nachzulesen.
Grabverlängerungen
Bei einer neuen Belegung innerhalb des Benützungszeitraumes verlängert sich die Frist auf 10 Jahre ab dem 1. Jänner, der der neuen Belegung folgt. Das Benützungsrecht wird bei Ablauf um weitere 10 Kalenderjahre verlängert.
Voraussetzung ist die Entrichtung der Verlängerungsgebühr vor Ablauf des Kalenderjahres, mit dessen Ablauf das geltende Benützungsrecht erlischt.
Die Verständigung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Die Kosten variieren je nach Art und Lage des Grabes.
Grabverzicht
Auf die Verlängerung der Grabstelle kann nach Ablauf der Mindestruhefrist verzichet werden. Dabei entstehen keine Kosten.
Denkmäler, Einfassungen und Baubestandteile jeglicher Art sind innerhalb der gesetzlichen Frist von der bisherigen benützungsberechtigten Person zu entfernen, sofern nicht eine Eigentumsübertragung der Grabstelle erfolgt.
Nähere Informationen über Benützungsberechtigte, Verstorbene bzw. freie Gräber erhalten Sie jederzeit in der Friedhofsverwaltung, gerne auch telefonisch oder per Mail.
