Sondernutzungen
Additional informations
Gem. § 18 - NÖ Straßengesetz wird zwischen einem Grundstückseigentümer und der Stadtgemeinde Tulln als Straßenerhalter und Verwalter des öffentlichen Gutes ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen, welche Rechte und Pflichten den jeweiligen Vertragspartner an der Schnittstelle zwischen Grundstück und öffentlichem Gut treffen. Dieser Vertrag ist grundsetzlich Vorraussetzung im Zuge der Erlangung einer Baubewilligung bei der Baubehörde.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straße und Verkehr gerne zur Verfügung.
Forms
Responsible department:
Contact person:
Additional services:
- Absperrungen (öffentliche Verkehrsflächen)
- Anruf-Sammel-Taxi
- Ampelanlagen
- Ausnahmebewilligungen Parken, diverse
- Benützung öffentlichen Gutes
- Beschäftigtenstellplätze in den Parkhäusern (Parkgaragen)
- Bewohner-Parkkarten
- Bodenmarkierungen
- Bundesstraßen
- Bushaltestellen
- Denkmäler
- Denkmalschutz
- Donaubühne Instandhaltung
- Fahrzeuge ohne Kennzeichen
- Feldwege
- Flugblätter/Flyer
- Gebrauchsabgabe für öffentliches Gut (befristet)
- Gehsteiginstandhaltung
- Gehsteigplanung
- Kinderspielplätze
- Landesstraßen
- Mobilität und Infrastruktur
- Ortsbildpflege
- Öffentliche Beleuchtung
- Öffentlicher Verkehr
- Park & Drive-Anlage S5
- Park & Ride-Anlage Bahnhof Tulln
- Parkhäuser (Parkgaragen)
- Parkkarten für Tullner Wirtschaftstreibende
- Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten & Handyparken)
- Park- und Gartenanlagen
- Plakatierung, widerrechtliche
- Radwege-Instandhaltung
- Radwege-Planung
- Schanigärten
- Schneeräumung
- Schrankenanlagen, versenkbare Poller
- Steganlagen
- Straßenbau
- Straßeneinbauten
- Straßeninstandhaltung
- StVO-Bescheide (Verkehrsflächenbenützung)
- Straßenreinigung
- Treppelwege
- WC-Anlagen (alle öffentlichen WC-Anlagen)
- Werbung auf Beleuchtungsmasten
- Winterdienst
