Sondernutzungen
Informationen
Gem. § 18 - NÖ Straßengesetz wird zwischen einem Grundstückseigentümer und der Stadtgemeinde Tulln als Straßenerhalter und Verwalter des öffentlichen Gutes ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen, welche Rechte und Pflichten den jeweiligen Vertragspartner an der Schnittstelle zwischen Grundstück und öffentlichem Gut treffen. Dieser Vertrag ist grundsetzlich Vorraussetzung im Zuge der Erlangung einer Baubewilligung bei der Baubehörde.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straße und Verkehr gerne zur Verfügung.
Formulare
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Parkhäuser (Parkgaragen)
- Absperrungen (öffentliche Verkehrsflächen)
- Ampelanlagen
- Ausnahmebewilligungen Parken, diverse
- Benützung öffentlichen Gutes
- Bewohner-Parkkarten
- Bodenmarkierungen
- Bundesstraßen
- Bushaltestellen
- Denkmäler
- Denkmalschutz
- Feldwege
- Flugblätter/Flyer
- Gebrauchsabgabe für öffentliches Gut (befristet)
- Gehsteiginstandhaltung
- Gehsteigplanung
- Märkte
- Miete eines absperrbaren Fahrradabstellplatzes am Hauptbahnhof Tulln
- Öffentlicher Verkehr
- Öffentliche Beleuchtung
- Park & Drive-Anlage S5
- Park & Ride-Anlage Bahnhof Tulln
- Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten & Handyparken)
- Beschäftigtenstellplätze in den Parkhäusern (Parkgaragen)
- Fahrzeuge ohne Kennzeichen
- Anruf-Sammel-Taxi
- Blumenschmuckwettbewerb "Tulln blüht"
- Donaubühne Instandhaltung
- Kinderspielplätze
- Landesstraßen
- Mobilität und Infrastruktur
- Ortsbildpflege
- Park- und Gartenanlagen
- Parkkarten für Tullner Wirtschaftstreibende
- Plakatierung, widerrechtliche
- Radwege-Instandhaltung
- Radwege-Planung
- Schanigärten
- Schneeräumung
- Schrankenanlagen, versenkbare Poller
- Steganlagen
- Straßenbau
- Straßeneinbauten
- Straßeninstandhaltung
- Straßenreinigung
- StVO-Bescheide (Verkehrsflächenbenützung)
- Transparentwerbung über Straßen
- Treppelwege
- WC-Anlagen (alle öffentlichen WC-Anlagen)
- Werbung auf Beleuchtungsmasten
- Winterdienst