Anerkennung der Vaterschaft
Additional informations
Der Vater eines unehelichen Kindes kann anlässlich der Geburtsbeurkundung die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen (und ist somit von Beginn an als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen).
Voraussetzung dafür ist, dass die Geburt in Österreich erfolgte. Es fallen keine Kosten an.
Wenn Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen wollen, müssen Sie persönlich anwesend sein und die folgenden erforderlichen Dokumente vorlegen.
- - Lichtbildausweis, Geburtsurkunde
- - Staatsbürgerschaftsnachweis
- - (Reisepaß bei Ausländern)
- - Nachweis des akdadem. Grades
Die Vaterschaft kann auf jedem Standesamt oder Jugendamt in Österreich auch nachträglich anerkannt werden.
HINWEIS: Ist der Kindesvater noch nicht volljährig (vollendetes 18. Lebensjahr) müssen dessen gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigte der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
