Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Anerkennung der Vaterschaft

Informationen

 

Der Vater eines unehelichen Kindes kann anlässlich der Geburtsbeurkundung die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen (und ist somit von Beginn an als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen).

Wenn Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen wollen, müssen Sie persönlich anwesend sein und die erforderlichen Dokumente (amtl. Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. bei fremder Staatsangehörigkeit den Reisepass, ggfls. akadem. Grad) vorlegen.

Die Vaterschaft kann auf jedem Standesamt oder Jugendamt in Österreich auch nachträglich anerkannt werden.

 

HINWEIS: Ist der Kindesvater noch nicht volljährig (vollendetes 18. Lebensjahr) müssen dessen gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigte der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. 

 

Information auf help.gv.at

 

 

Voraussetzungen

Geburt in Österreich

Notwendige Unterlagen

  • Lichtbildausweis, Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • (Reisepaß bei Ausländern)
  • Nachweis des akdadem. Grades

Kosten

keine

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

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