Anerkennung der Vaterschaft
Informationen
Der Vater eines unehelichen Kindes kann anlässlich der Geburtsbeurkundung die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen (und ist somit von Beginn an als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen).
Wenn Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen wollen, müssen Sie persönlich anwesend sein und die erforderlichen Dokumente (amtl. Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. bei fremder Staatsangehörigkeit den Reisepass, ggfls. akadem. Grad) vorlegen.
Die Vaterschaft kann auf jedem Standesamt oder Jugendamt in Österreich auch nachträglich anerkannt werden.
HINWEIS: Ist der Kindesvater noch nicht volljährig (vollendetes 18. Lebensjahr) müssen dessen gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigte der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Information auf oesterreich.gv.at
Voraussetzungen
Geburt in Österreich
Notwendige Unterlagen
- Lichtbildausweis, Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- (Reisepaß bei Ausländern)
- Nachweis des akdadem. Grades
Kosten
keine
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
- Eheschließungen (Heirat)
- Ermittlung der Ehefähigkeit
- Geburtsurkunde - Erstausstellung
- ID Austria Registrierung
- Lebensbestätigung
- Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Sterbeurkunden - Ausstellung nach Todesfall
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung
