Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung

Additional informations

Sie haben die Möglichkeit, den Geburtsnamen oder jeden Familiennamen, den Sie einmal geführt haben, wieder anzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die vorherige Ehe aufgelöst ist.

Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist jedes Standesamt. Die Kosten belaufen sich auf € 40,50 inkl. neuer Heiratsurkunde.

Erforderliche Unterlagen sind die Heiratsurkunde, das/der dazugehörige Scheidungsurteil, -beschluss und ein amtlicher Lichtbildausweis.

Information auf oesterreich.gv.at

NOTWENDIGE UNTERLAGEN

  • Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des/der Antragstellers/Antragstellerin

Bei anerkannten Flüchtlingen:

  • Konventionspass
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Nachweis über Auflösung früherer Ehe/n durch Urteile/Beschlüsse über die Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung mit Bestätigung der RechtskraftHeiratsurkunden aller VorehenGegebenenfalls
  • Geburtsurkunde/n des/der aus der Ehe stammenden Kindes/Kinder.

Bei Wohnsitz des/der Kindes/Kinder im Ausland:

  • Nachweis des Wohnsitzes
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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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