Einsichtnahme in Bauakte
Additional informations
Um in einen Bauakt Einsicht zu nehmen, ist ein Termin bei der Abteilung 2.1 der Stadtgemeinde Tulln zu vereinbaren und es ist für die Einsichtnahme gegebenenfalls eine Vollmacht des Haus- oder Grundeigentümers beizubringen.
VORAUSSETZUNGEN
Schriftliche Vollmacht vom Grund- oder Hauseigentümer
Responsible department:
Contact person:
Additional services:
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland
- Aufschließungsabgabe (mit Ergänzungsabgabe)
- Ausschreibung von Bauverfahren und Bauverhandlungen
- Bauansuchen
- Bauanzeigen
- Baufortschrittsbestätigung
- Baulandbestätigungen
- Bauplatzerklärungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bauzustandsüberprüfung
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Betreuung gemeindeeigener Gebäude
- Brandschutz
- Brandsicherheitswache
- Facility Management
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Gebrauchsabgabe
- Grundabtretung für Verkehrsflächen
- Grundstücksvereinigung
- Kommunaler Hochbau
- Lärmschutz
- Meldung des Baubeginns
- Raumordnung
- Stellplatz-Ausgleichsabgabe
- Spielplatzausgleichsabgabe
- Sportplätze Instandhaltung
- Veranstaltungsanmeldung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
