Veranstaltungsanmeldung
Additional informations
Eine Veranstaltungsanmeldung ist bei allen öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des NÖ Veranstaltungsgesetzes bis zu einer Personenanzahl von maximal 3.000 Besuchern bei der Stadtgemeinde Tulln abzugeben. Wenn die Veranstaltung mehr als 3.000 Personen besuchen können, ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln zuständige Veranstaltungsbehörde.
Forms
Costs
- Bundesgebühr für das Ansuchen: € 14,30
- Ausstellung einer Anmeldebestätigung für eine Veranstaltung mit einer Dauer bis zu 3 Tagen: € 44,40
- mehr als 3 Tage: € 66,50
Appointments / Time limits
mind. 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung
Notes
Bei jeder Veranstaltungsanmeldung ist zusätzlich einmal eine Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung zu erwirken (siehe Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung).
Responsible department:
Contact person:
Additional services:
- Brandsicherheitswache
- Grundabtretung für Verkehrsflächen
- Aufschließungsabgabe (mit Ergänzungsabgabe)
- Stellplatz-Ausgleichsabgabe
- Gebrauchsabgabe
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland
- Ausschreibung von Bauverfahren und Bauverhandlungen
- Bauansuchen
- Bauanzeigen
- Baufortschrittsbestätigung
- Baulandbestätigungen
- Bauplatzerklärungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bauzustandsüberprüfung
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Betreuung gemeindeeigener Gebäude
- Brandschutz
- Einsichtnahme in Bauakte
- Facility Management
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Grundstücksvereinigung
- Kommunaler Hochbau
- Lärmschutz
- Meldung des Baubeginns
- Raumordnung
- Spielplatzausgleichsabgabe
- Sportplätze Instandhaltung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung