Hundeanmeldung/Hundeabmeldung
Additional informations
Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist, sollen Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.
Als Maßnahmen dafür sind unter anderem vorgesehen:
- Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 NEU angeschafften Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde
- Verpflichtender "NÖ Hundepass" (allgemeine Sachkunde) für HalterInnen von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 - Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)
- Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für ALLE HundehalterInnen - Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde
- Übergangsbestimmungen: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
- Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential
Gemäß § 2 Abs. 1 NÖ Hundehaltegesetz, LGBl.Nr. 56/2022 idgF, sind Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential jene, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweisen, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird.
Gemäß § 2 Abs. 2 leg.cit, wird bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet:
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pit-Bull
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu
HINWEIS: Für Hunde gemäß § 2 und § 3 leg.cit. (Auffällige Hunde) muss ein erweiterter Sachkundenachweis erbracht werden.
Meldung von Hunden
Gemäß § 4 Abs. 1 NÖ Hundehaltegesetz, LGBl.Nr. 56/2022 idgF ist das Halten von Hunden vom Hundehalter oder der Hundehalterin bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich zu melden.
Informationsblatt zum NÖ Sachkundenachweis
Checkliste für HundehalterInnen in Tulln
Aktuelle Informationen zu den Änderungen (Stichtag 1. Juni 2023) stehen auf der Landeshomepage zur Verfügung.
Bestätigung über die allgemeine Sachkunde - "NÖ Hundepass"
Bestätigung über die erweiterte Sachkunde
ZUSTÄNDIGKEIT
Bürgerservice der Stadtgemeinde Tulln
Forms
Responsible department:
Contact person:
Additional services:
- Deckelung 3,5% der Haus- und Grundbesitzabgaben
- DIE GARTEN TULLN-Saisonkarten
- Fahrbewilligungen
- Fahrradhelme
- Fischereilizenz für das Aubad
- Fundamt, Verlust - Ich habe etwas gefunden/verloren
- Gästeblätter für Beherbergungsbetriebe
- Gelbe Säcke
- "60+“-Pass
- Heizkostenzuschuss 2025/26 - Gemeinde Tulln
- Heizkostenzuschuss 2025/26 - Land NÖ
- Hunde "Gassi-Sackerl"
- Hundeabgabe (Hundesteuer)
- Hundemarken-Ausgabe
- ID Austria Registrierung
- Koordinationsstelle für Nachbarschaftskonflikte
- Kulturpass
- Fahrradabstellplatzes Hauptbahnhof Tulln
- Müllsäcke
- Mülltonnen/Änderung
- Parkscheinverkauf
- Plakatierung auf Gemeindelitfaßsäulen
- ORF-Beitrags Service GmbH - Informationen und Services der OBS
- Rosenarcade - Förderansuchen für Dauerparker
- Schadens- bzw. Störungsmeldungen (öffentliches Gut)
- Skihelme
- SozialCard
