Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Indirekteinleitung von Betrieben

Additional informations

Laut Indirekteinleiterverordnung ist jede Einleitung von Abwasser, das in seiner Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht und in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen eingeleitet wird (Indirekteinleitung), gegenüber dem Kanalisationsunternehmen vor Beginn der Einleitung zu melden. Eine Indirekteinleiterzustimmung des Kanalisationsunternehmens ist erforderlich. Der Betrieb ist zur regelmäßigen Mitteilung in Abhängigkeit von Art und Menge der Einleitung verpflichtet.

Geltende Fassung

Forms

Conditions

Einleitung von betrieblichen Abwässern in die öffentliche Kanalisation.

Necessary documents

siehe Projektanforderungen

Costs

Kosten des Zustimmungsverfahrens: € 559,79 exkl. USt.

Katasterführungsentgelt: € 278,14 exkl. USt. pro 2-jährlichem Berichtsintervall

(Stand Jänner 2025, Kosten werden jährlich valorisiert)

Appointments / Time limits

Vor Beginn der erstmaligen Abwassereinleitung

Notes

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie telefonisch oder per Mail bei dem zuständigen Ansprechpartner in der Stadtgemeinde Tulln.

Contact person:

Additional services:

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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