Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Indirekteinleitung von Betrieben

Informationen

Laut Indirekteinleiterverordnung ist jede Einleitung von Abwasser, das in seiner Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht und in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen eingeleitet wird (Indirekteinleitung), gegenüber dem Kanalisationsunternehmen vor Beginn der Einleitung zu melden. Eine Indirekteinleiterzustimmung des Kanalisationsunternehmens ist erforderlich. Der Betrieb ist zur regelmäßigen Mitteilung in Abhängigkeit von Art und Menge der Einleitung verpflichtet.

Geltende Fassung

Formulare

Voraussetzungen

Einleitung von betrieblichen Abwässern in die öffentliche Kanalisation.

Notwendige Unterlagen

siehe Projektanforderungen

Kosten

Kosten des Zustimmungsverfahrens: € 645,29 inkl. USt.

Katasterführungsentgelt: € 320,63 inkl. USt. pro 2-jährlichem Berichtsintervall

(Stand Jänner 2024, Kosten werden jährlich valorisiert)

Termine / Fristen

Vor Beginn der erstmaligen Abwassereinleitung

Hinweise

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie telefonisch oder per Mail bei dem zuständigen Ansprechpartner in der Stadtgemeinde Tulln.

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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