Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Strafregisterbescheinigung

Additional informations

Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register, das jede rechtskräftige Verurteilung durch österreichische Strafgerichte und bestimmte rechtskräftige Verurteilungen ausländischer Strafgerichte beinhaltet.

Für die Führung des Strafregisters ist die Landespolizeidirektion Wien(Strafregisteramt) zuständig. Das Strafregisteramt ist jedoch nicht für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung zuständig.

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds- oder Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf Antrag hin ausgestellt werden.

Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als 3 Monate sein.

Mehr Informationen finden Sie auf oesterreich.gv.at

Forms

Necessary documents

- Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis; für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, die die Einholung von Informationen aus diesem Staat verlangen: Nachweis der Staatsangehörigkeit/en - z.B. durch Reisepass oder Personalausweis)

- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunden, Adoptionsurkunden

- Bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht

- Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" bzw. "Strafregisterbescheinigung "Pflege und Betreuung" bzw. eine "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ zusätzlich: vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung 

Responsibility

Die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung erfolgt im Bürgerservice der Stadtgemeinde Tulln und im Bürgerservice Langenlebarn.

Costs

Mit 2026 wurde eine einmalige Pauschalgebühr gemäß § 14 TP 26 Gebührengesetz (GebG) für das Erlangen einer Strafregisterbescheinigung eingeführt.

Sie beträgt € 26,- für eine allgemeine Strafregisterbescheinigung bzw. € 29,- für die Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“, "Pflege und Betreuung“ sowie "terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen".

Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer

  • Freiwilligenorganisation,
  • spendenbegünstigten Einrichtungen und Stiftungen und
  • gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft 

ist gebühren- und abgabenfrei.

Dazu ist die Vorlage einer Bestätigung erforderlich.

Appointments / Time limits

Die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung wird sofort erledigt - das Dokumenmt kann vom AntragstellerIn gleich mitgenommen werden.

Responsible department:

Contact person:

Additional services:

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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