Meldebestätigung
Additional informations
Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (zB Minderjährige), entweder eine
"einfache" Meldebestätigung (diese bestätigt, dass Sie angemeldet sind, seit wann und wo) oder auch eine
"historische" Meldebestätigung (diese umfasst auch alle früheren Anmeldungen und zugehörige Abmeldungen)
beantragen.
Die Ausstellung von Meldebestätigungen unterliegen bundesweit einheitlichen Regelungen (Meldegesetz und Melde-Durchführungsverordnung). Nähere Informationen dazu auf oesterreich.gv.at
Meldebestätigungen sind im Meldeamt, im Bürgerservice im Rathaus Tulln sowie im Bürgerservice Florahofsaal in Langenlebarn erhältlich. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzuzeigen.
KOSTEN
Bundesgebühr:
- € 21,00 (entfällt wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragstelller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.)
Bundesverwaltungsabgabe:
- € 2,10 für Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder)
- € 3,00 für Meldebestätigung aus dem ZMR (direkt bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte)
Benötigt man die Meldebestätigung zur Vorlage bei der Sozialversicherung (z.B. Pensionsversicherung), entfallen alle Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben.
HINWEISE
Anträge per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.
Auf oesterreich.gv.at können Sie auch eine Online-Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister anfordern.
Forms
Responsible department:
Contact person:
- Susanne Pointner
- Stefan Gotthart
- Maria Schreiber
- Ariane Nefischer
- Stefan Schweiger
- Daniela Schaffler-Degold
