Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Meldeauskunft

Additional informations

Weitere Informationen dazu auf oesterreich.gv.at

Meldeauskünfte für Privatpersonen und Unternehmen sowie für Hausverwaltungen und Eigentümer können im Meldeamt sowie im Bürgerservice im Rathaus Tulln sowie ebenfalls in der Außenstelle des Bürgerservice in Langenlebarn beantragt werden.

Die Ausstellung von Meldeauskünften unterliegt bundesweit einheitlichen Regelungen (Meldegesetz und Melde-Durchführungsverordnung).

 

KOSTEN

Die Gebühr ist auch fällig, wenn die Abfrage ergebnislos war. 

Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen

Für den Antrag:

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: € 21,00
  • Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur):  gebührenfrei

Für die Auskunft (Bundesverwaltungsabgabe):

  • € 2,10 für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister
  • € 3,30 für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR)

Meldeauskunft für Hausverwalter und Hauseigentümer

Für den Antrag:

  • Bundesgebühr:  € 21,00

Für die Auskunft (Bundesverwaltungsabgabe):

  • € 5,45 für die Auskunft über die erste Person 
  • € 2,10 für die Auskunft über jede weitere Person

Gebühr für Beilagen (falls erforderlich):

  • € 6,00 pro Bogen - maximal € 36,00

Forms

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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