Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung
Informationen
Sie haben die Möglichkeit jeden Familiennamen den Sie einmal geführt haben wieder anzunehmen.
Erforderliche Unterlagen sind die Heiratsurkunde, das/der dazugehörige Scheidungsurteil, -beschluss und ein amtlicher Lichtbildausweis.
Information auf oesterreich.gv.at
Voraussetzungen
Die Ehe muss aufgelöst sein.
Notwendige Unterlagen
- Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
- Staatsbürgerschaftsnachweis des/der Antragstellers/Antragstellerin
Bei anerkannten Flüchtlingen:
- Konventionspass
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Nachweis über Auflösung früherer Ehe/n durch Urteile/Beschlüsse über die Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung mit Bestätigung der RechtskraftHeiratsurkunden aller VorehenGegebenenfalls
- Geburtsurkunde/n des/der aus der Ehe stammenden Kindes/Kinder.
Bei Wohnsitz des/der Kindes/Kinder im Ausland:
- Nachweis des Wohnsitzes
Zuständigkeit
Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist jedes Standesamt.
Kosten
Die Kosten belaufen sich auf € 40,50 inkl. neuer Heiratsurkunde.
Hinweise
Es kann der Geburtsname angenommen werden bzw. jeder Familienname der einmal geführt wurde.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Anerkennung der Vaterschaft
- Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
- Eheschließungen (Heirat)
- Ermittlung der Ehefähigkeit
- Geburtsurkunde - Erstausstellung
- ID Austria Registrierung
- Lebensbestätigung
- Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Sterbeurkunden - Ausstellung nach Todesfall
