Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
Zurücksetzen
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung

Informationen

 

Sie haben die Möglichkeit jeden Familiennamen den Sie einmal geführt haben wieder anzunehmen. 

Erforderliche Unterlagen sind die Heiratsurkunde, das/der dazugehörige Scheidungsurteil, -beschluss und ein amtlicher Lichtbildausweis.

 

Information auf help.gv.at

 

 

Voraussetzungen

Die Ehe muss aufgelöst sein.

Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des/der Antragstellers/Antragstellerin

Bei anerkannten Flüchtlingen:

  • Konventionspass
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Nachweis über Auflösung früherer Ehe/n durch Urteile/Beschlüsse über die Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung mit Bestätigung der RechtskraftHeiratsurkunden aller VorehenGegebenenfalls
  • Geburtsurkunde/n des/der aus der Ehe stammenden Kindes/Kinder.

Bei Wohnsitz des/der Kindes/Kinder im Ausland:

  • Nachweis des Wohnsitzes

Zuständigkeit

Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist jedes Standesamt.

Kosten

Die Kosten belaufen sich auf € 30,00 inkl. neuer Heiratsurkunde.

Hinweise

Es kann der Geburtsname angenommen werden bzw. jeder Familienname der einmal geführt wurde.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
schaden melden schaden melden (hover)
SIE MÖCHTEN EINEN SCHADEN MELDEN?

Zum Formular "Schaden melden"

haben Sie Frage haben Sie Frage (hover)
SIE HABEN EINE FRAGE?

Zu "Häufige Fragen & Antworten"

mehr Info mehr Info (hover)
SIE WOLLEN IMMER INFORMIERT SEIN?

Newsletter abonnieren

city app
CITIES-APP FÜR TULLN
JETZT DOWNLOADEN

Jetzt bei Google Play Download on the App Store

FOLLOW US ON

Instagram Youtube

popup close button