Meldeauskunft
Informationen
Weitere Informationen dazu auf oesterreich.gv.at
Meldeauskünfte für Privatpersonen und Unternehmen sowie für Hausverwaltungen und Eigentümer können im Meldeamt sowie im Bürgerservice im Rathaus Tulln sowie ebenfalls in der Außenstelle des Bürgerservice in Langenlebarn beantragt werden.
Die Ausstellung von Meldeauskünften unterliegt bundesweit einheitlichen Regelungen (Meldegesetz und Melde-Durchführungsverordnung).
KOSTEN
Die Gebühr ist auch fällig, wenn die Abfrage ergebnislos war.
Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen
Für den Antrag:
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: € 21,00
- Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): gebührenfrei
Für die Auskunft (Bundesverwaltungsabgabe):
- € 2,10 für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister
- € 3,30 für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR)
Meldeauskunft für Hausverwalter und Hauseigentümer
Für den Antrag:
- Bundesgebühr: € 21,00
Für die Auskunft (Bundesverwaltungsabgabe):
- € 5,45 für die Auskunft über die erste Person
- € 2,10 für die Auskunft über jede weitere Person
Gebühr für Beilagen (falls erforderlich):
- € 6,00 pro Bogen - maximal € 36,00
Formulare
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
- Susanne Pointner
- Stefan Gotthart
- Maria Schreiber
- Ariane Nefischer
- Stefan Schweiger
- Daniela Schaffler-Degold
