Meldebestätigung
Informationen
Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (zB Minderjährige), entweder eine
"einfache" Meldebestätigung (diese bestätigt, dass Sie angemeldet sind, seit wann und wo) oder auch eine
"historische" Meldebestätigung (diese umfasst auch alle früheren Anmeldungen und zugehörige Abmeldungen)
beantragen.
Informationen auf oesterreich.gv.at
Voraussetzungen
Die Ausstellung von Meldebestätigungen unterliegen bundesweit einheitlichen Regelungen (Meldegesetz und Melde-Durchführungsverordnung). Nähere Informationen dazu auf oesterreich.gv.at
Notwendige Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis
Zuständigkeit
Meldebestätigungen sind im Meldeamt, im Bürgerservice im Rathaus Tulln sowie im Bürgerservice Florahofsaal in Langenlebarn erhältlich.
Kosten
Bundesgebühr:
- € 21,00 (entfällt wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragstelller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird.)
Bundesverwaltungsabgabe:
- € 2,10 für Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (gibt nur die Meldung innerhalb der Gemeinde wieder)
- € 3,00 für Meldebestätigung aus dem ZMR (direkt bei der Meldebehörde oder online mit Bürgerkarte)
Benötigt man die Meldebestätigung zur Vorlage bei der Sozialversicherung (z.B. Pensionsversicherung), entfallen alle Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben.
Hinweise
Anträge per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.
Auf oesterreich.gv.at können Sie auch eine Online-Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister anfordern.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
- Susanne Pointner
- Stefan Gotthart
- Maria Schreiber
- Ariane Nefischer
- Stefan Schweiger
- Daniela Schaffler-Degold
