Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
Additional informations
Urkunden für einen Personenstandsfall in Österreich können auf jedem Standesamt beantragt werden.
Forms
- Geburtsurkunde – Antrag auf Ausstellung
- Heiratsurkunde - Antrag auf Ausstellung
- Geburtsurkunde (international) – Antrag auf Ausstellung
- Heiratsurkunde (international) - Antrag auf Ausstellung
- Sterbeurkunde - Antrag auf Ausstellung
- Sterbeurkunde (international) - Antrag auf Ausstellung
- Ehebuch-Abschrift – Antrag auf Ausstellung
- Geburt – Registerauszug – Antrag
- Tod – Registerauszug – Antrag
Conditions
Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden haben:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie deren Ehepartner/Ehepartnerin, Vorfahren und Nachkommen. Achtung: Dies gilt nicht für Geschwister.
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht
- Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes im Rahmen der Vollziehung der Gesetze
Necessary documents
Bei persönlicher Vorsprache ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.
Responsibility
Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) ab dem 1.1.1939: Urkunden sind am Standesamtsverband Tulln an der Donau erhältlich.
Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) vor dem 1.1.1939: Urkunden sind bei den jeweilig zuständigen Pfarrämtern bzw. Bezirksverwaltungsbehörden erhältlich.
Costs
Für jede standesamtliche Urkunde sind Gebühren von € 13,10 zu entrichten.
Responsible department:
Contact person:
Additional services:
- Anerkennung der Vaterschaft
- Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
- Eheschließungen (Heirat)
- Ermittlung der Ehefähigkeit
- Geburtsurkunde - Erstausstellung
- ID Austria Registrierung
- Lebensbestätigung
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Sterbeurkunden - Ausstellung nach Todesfall
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung
