Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)

Informationen

Urkunden für einen Personenstandsfall in Österreich können auf jedem Standesamt beantragt werden.

Formulare

Voraussetzungen

Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden haben:

  • Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie deren Ehepartner/Ehepartnerin, Vorfahren und Nachkommen. Achtung: Dies gilt nicht für Geschwister.
  • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht
  • Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes im Rahmen der Vollziehung der Gesetze

Notwendige Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Zuständigkeit

Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) ab dem 1.1.1939: Urkunden sind am Standesamtsverband Tulln an der Donau erhältlich. 

Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) vor dem 1.1.1939: Urkunden sind bei den jeweilig zuständigen Pfarrämtern bzw. Bezirksverwaltungsbehörden erhältlich.

Kosten

Für jede standesamtliche Urkunde sind Gebühren von € 9,30 zu entrichten.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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