Aufschließungsabgabe (mit Ergänzungsabgabe)
Additional informations
Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe gemäß § 38 Nö Bauordnung 2014. Sie deckt die Kosten für die Herstellung der Fahrbahn, des Gehsteiges, der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Straße ab. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie telefonisch oder per Mail bei dem zuständigen Ansprechpartner der Stadtgemeinde Tulln.
Costs
Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe beträgt seit 1. Jänner 2026 € 1.200,00.
