Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Dauerstellplätze in den Parkhäusern

Additional informations

Im Gemeindegebiet beschäftigte Personen können eine günstige Parkberechtigungen in den Parkhäusern Frauentorgasse und Albrechtsgasse beantragen. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie unter http://www.tulln.arivo.at/. Hier finden Sie eine Anleitung für die Benutzung der Dienste auf Arivo.

Nach einem einmaligen Registrierungsprozess erhalten Sie einen persönlichen Benutzerbereich, welcher Ihnen ermöglich, Ihre Fahrzeuge samt Kennzeichen anzulegen und zu verwalten. Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an die zuständige Abteilung Straßen und Verkehr bei der Stadtgemeinde Tulln wenden.

Voraussetzungen:

  • -E-Mail-Adresse
  • -Telefonnummer
  • -Adresse
  • -Fahrzeugkennzeichen
  • -Angabe der Zahlmethode - Sepa Lastschrift oder Kreditkarte
  • -Beschäftigungsverhältnis bei einem Tullner Betrieb oder einer Tullner Behörde
  • -Zum Nachweis des Beschäftigtenverhältnisses 2025 nutzen Sie bitte dieses Formular.

Die Kosten (ab 01.07.2025) betragen € 24,70 pro Monat und ausgegebener Parkberechtigung.

Beschäftigungsparkberechtigungen laufen monatsweise bis auf Widerruf, der Beschäftigtennachweis wird regelmäßig überprüft um Mißbrauch auszuschließen.

Das Fahrzeug darf nur in den Obergeschossen oder im Untergeschoss des beantragten Parkhauses abgestellt werden. Die Abstellung in anderen Geschossen ist nicht gestattet. Die Parkberechtigung gilt nur werktags von Montag bis Freitag jeweils von 06:00 bis 19:30 Uhr und Samstag von 06:00 bis 17:00 Uhr. Außerhalb der angeführten Zeiten gelten die Parktarife laut Aushang. Diese werden im Folgemonat mit dem Monatstarif zur Verrechnung gebracht.

Aufgrund der hohen Nachfrage und einer begrenzten Verfügbarkeit ist derzeit mit längeren Wartezeiten in beiden Parkhäusern zu rechnen, bis eine Berechtigung erteilt wird.

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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