Heizkostenzuschuss - Gemeinde Tulln
Additional informations
Der Heizkostenzuschuss kann im Bürgerservice des Rathauses oder im Bürgerservice Langenlebarn beantragt werden. Sämtliche Einkommensnachweise (Gehaltsnachweis, Pensionsbescheid, Arbeitslosenbestätigung, Wohnbeihilfebestätigung, Alimente, etc.) sind mitzubringen.
VORAUSSETZUNGEN
- Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet von Tulln
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates
- monatliche Brutto-Einkünfte, die die Einkommensgrenzen der Stadtgemeinde Tulln nicht überschreiten
- Nähere Einzelheiten (zB Einkommensgrenzen) sind den hier herunterladbaren Unterlagen zu entnehmen.
TERMINE / FRISTEN
Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) gestellt werden.
HINWEISE
Die Höhe des Heizkostenzuschusses der Stadtgemeinde Tulln beträgt für die Heizperiode 2025/26 pro Haushalt einmalig € 150,00 und wird auf das Konto überwiesen.
Auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses der Stadtgemeinde Tulln besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.
Parallel kann auch der Heizkostenzuschuss des Landes NÖ beantragt werden.
Weitere Informationen:
Richtlinien zum Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Tulln
Erläuterungen zu den Richtlinien (Stand 01.01.2025)
Erläuterungen zu den Richtlinien (Stand 01.01.2026)
Forms
Responsible department:
Contact person:
Additional services:
- "60+“-Pass
- Deckelung 3,5% der Haus- und Grundbesitzabgaben
- DIE GARTEN TULLN-Saisonkarten
- Fahrbewilligungen
- Fahrradabstellplatz Hauptbahnhof Tulln
- Fischereilizenz für das Aubad
- Förderansuchen für Dauerparker/Rosenarcade
- Fundamt
- Gästeblätter für Beherbergungsbetriebe
- Heizkostenzuschuss - Land NÖ
- Helme
- Hunde
- ID Austria Registrierung
- Katzen
- Koordinationsstelle für Nachbarschaftskonflikte
- Mülltonnen und Müllsäcke
- ORF-Beitrags Service GmbH
- Parkscheinverkauf
- Plakatierung auf Gemeindelitfaßsäulen
- Schadens- bzw. Störungsmeldungen (öffentliches Gut)
- SozialCard
