Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Hunde

Additional informations

Mit der Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist, sollen Gefährdungen von Menschen und Tieren durch Hunde möglichst vermieden werden. Daraus ergeben sich neue Pflichten für Hundehalterinnen und Hundehalter.

ANMELDUNG UND PFLICHTEN DER HUNDEHALTER/INNEN

Das Halten eines Hundes ist unverzüglich bei der zuständigen Gemeinde zu melden. Bei der Anmeldung sind neben Name und Adresse des Hundehalters oder Hundehalterin, Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes auch folgende Nachweise vorzulegen:
 
- verpflichtender NÖ Hundepass (allgemeiner Sachkundenachweis) vor Aufnahme der Hundehaltung (Vorlage mit einer Nachfrist von bis zu sechs Monaten möglich)
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden
 
Zusätzlich wurde eine Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt festgelegt.

HUNDE MIT ERHÖHTEM GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL

Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten jene, bei denen aufgrund von Rasse, Zucht, Ausbildung oder typischem Verhalten eine erhöhte Aggressivität vermutet wird. Dies betrifft insbesondere folgende Rassen sowie deren Kreuzungen:
 
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pit-Bull
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu
 
Für diese Hunde sowie für auffällige Hunde gemäß §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz ist ein erweiterter Sachkundenachweis erforderlich.

HUNDEABMELDUNG

Wird ein Hund abgegeben, verkauft, verschenkt, ist abhandengekommen oder verstorben, muss dies schriftlich bei der Abgabebehörde gemeldet werden. Dabei ist die Hundemarke zurückzugeben oder – falls dies nicht möglich ist – der Verbleib der Marke anzugeben.
Bei Weitergabe des Hundes sind Name und Anschrift des neuen Besitzers bekanntzugeben. Solange keine Abmeldung erfolgt, besteht die Abgabepflicht weiter.

HUNDEABGABE (HUNDESTEUER)

Die Stadtgemeinde Tulln schreibt die jährliche Hundeabgabe jeweils Ende Jänner vor. Abgabepflichtig ist jede Person, die im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Der Erwerb eines Hundes oder der Zuzug mit einem Hund ist binnen eines Monats schriftlich anzuzeigen.

Für das Jahr 2026 beträgt die Hundeabgabe pro Hund: 
€ 6,54 für Nutzhunde (z. B. Blindenhunde)
€ 175,00 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sowie auffällige Hunde
€ 70,00 für alle übrigen Hunde

HUNDEABGABEMARKE

Für jeden Hund ist nach der Anmeldung einmalig eine Hundeabgabemarke gegen Kostenersatz zu beziehen (€ 0,50).
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder auffällige Hunde erhalten eine rötlich gekennzeichnete Marke (€ 0,70).

Bei Verlust wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgestellt.

Außerhalb des Hauses oder eines umzäunten Grundstücks muss die Marke am Halsband oder Brustgeschirr getragen werden. Jagdhunde sind während des Jagdeinsatzes davon ausgenommen.

Die Marke ist gültig, bis der Hund abgegeben wird, verendet, abhandenkommt oder abgemeldet wird.

"GASSI-SACKERL" (HUNDEKOTBEUTEL)

Hinterlassenschaften von Hunden sind stets zu entfernen. Bitte entsorgen Sie benutzte Gassi‑Sackerl in Mülleimern und nicht am Wegesrand. Bei Verstößen droht eine Strafe bis zu € 50,–.
Gassi‑Sackerl sind kostenlos bei den aufgestellten Spendern sowie im Bürgerservice des Rathauses Tulln und im Bürgerservice Langenlebarn erhältlich.
 

HINWEISE

Informationsblatt zum NÖ Sachkundenachweis 

Aktuelle Informationen zu den Änderungen (Stichtag 1. Juni 2023) stehen auf der Landeshomepage zur Verfügung.

Bestätigung über die allgemeine Sachkunde - "NÖ Hundepass"

Bestätigung über die erweiterte Sachkunde

 

 

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