Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung

Additional informations

Entsprechend des NÖ Veranstaltungsgesetzes ist für Lokalitäten öffentlicher Veranstaltungen bis zu einer Personenanzahl von maximal 3.000 Besuchern eine Genehmigung bei der Stadtgemeinde Tulln zu erwirken. Dies muss mindestens 8 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung erfolgen.

Ab 3.000 möglichen Besuchern ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln die zuständige Veranstaltungsbehörde.

VORAUSSETZUNGEN

  • Formular für das Ansuchen um Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
  • Plan
  • Konzepte (Brandschutz, Verkehr, etc.)

KOSTEN

  • Bundesgebühr für das Ansuchen: € 14,30
  • Beilage zu A4 2 Stück € 3,90
  • planliche Beilage € 7,20
  • Höchsatz für eine Beilage € 21,80
  • Verwaltungsabgabe € 8,85
  • Bewilligung für Veranstaltungsbetriebsstätten € 77,5 (bis 500 Pers.) oder € 100,0 (ab 500 Pers.)
Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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