Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Wohnungen

Additional informations

Die Stadtgemeinde Tulln vergibt im Rahmen des Mottos „Langsamer Wachsen“ Gemeindewohnungen sowie Genossenschaftswohnungen mit städtischem Vorschlagsrecht (z. B. Start- und Seniorenwohnungen). Die Vergabe erfolgt nach objektiven und sozialen Kriterien per Gemeinderatsbeschluss.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Vormerkung:

  • -Alter: Mindestens 18 Jahre alt.

  • -Ortsbezug: Mindestens 3 Jahre Hauptwohnsitz in Tulln oder ein langfristiger Arbeitsplatz vor Ort.

  • -Staatsbürgerschaft: Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Gleichstellung oder ein dauerhafter Aufenthaltstitel.

  • -Finanzen: Ein ausreichendes, regelmäßiges Einkommen zur Deckung der Wohnkosten.

Wie erfolgt die Anmeldung? Die Vormerkung für alle Wohnungen muss persönlich im Rahmen der wöchentlichen Sprechstunde von Herrn Stadtrat Josef Beinhardt abgegeben werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

  • -Wann: Jeden Donnerstag von 16:00 bis 17:30 Uhr

  • -Wo: Rathaus Tulln (Minoritenplatz 1), Erdgeschoss

Für detaillierte Informationen zum Ablauf, den genauen Vergabekriterien sowie den Kontakten der zuständigen Abteilung besuchen Sie bitte die Seite Wohnen in Tulln.

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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