Wohnungen
Informationen
Gemeindewohnungen
Voraussetzungen
Eine Vormerkung für Gemeindewohnungen erfolgt durch persönliche Vorsprache in der Abteilung "Bildung, Gesundheit und Soziales" während des Parteinverkehrs bzw. in der Sprechstunde für Wohnungsangelegenheiten. Es können nur Personen vorgemerkt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Tulln haben. Die Vormerkungen werden nach dem Datum der Einreichung gereiht. Die Vergabe schließlich erfolgt unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Umstände sowie der Verfügbarkeit von Wohnungen durch Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Tulln.
Sprechstunden:
Sprechstunde für Wohnungsangelegenheiten ist jeden Donnerstag von 16.00 bis 17.30 Uhr im Rathaus (Erdgeschoß).
Startwohnungen
Weitere Informationen erhalten zu dieser Dienstleistung erhalten Sie telefonisch oder per Mail bei den Ansprechpartnern der Stadtgemeide Tulln.
