Kulturpass
Informationen
Die Stadtgemeinde Tulln ist Partner der Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur". Sie ermöglicht Menschen mit finanziellen Engpässen die Teilnahme am kulturellen Leben. Mittels Kulturpass erhalten Menschen in prekärer Einkommenssituation freien Eintritt bei allen Kultureinrichtungen, die Partner von "Hunger auf Kunst und Kultur" sind.
Zugute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können: Menschen, die Sozialhilfe oder Mindestpension beziehen, Arbeitslose, Flüchtlinge, ...
Wie funktioniert die Aktion?
Kultureinrichtungen, die Partner der Aktion sind, ermöglichen KulturpassbesitzerInnen einen unentgeltlichen Eintritt. In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, sind in der Regel Kontingente für Kulturpassbesitzer vorgesehen. Der/Die KulturpassbesitzerIn kann bzw. muss reservieren.
In Tulln gilt der Kulturpass bei folgenden Einrichtungen:
- Stadtmuseum Tulln (Römermuseum und Virtulleum)
- Hundertwasser-Schiff "Regentag"
- Veranstaltungen des Kulturamtes Tulln
- Veranstaltungen der Donaubühne
- Veranstaltungen von musik:erleben
- Veranstaltungen des Vokal Ensemble Tulln
- Kunstwerkstatt Tulln
Wo ist der Kulturpass erhältlich?
Tullner Gemeindebürger erhalten den Kulturpass beim Bürgerservice des Rathauses. Der Soogut-Markt Tulln stellt ebenfalls an seine Kunden den Kulturpass aus.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Tulln, aber im Bezirk Tulln haben, bekommen den Kulturpass bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln, Fachgebiet Soziale Verwaltung (Kerschbaumergasse 15).
Die Caritas St. Pölten hat die Koordination für Hunger auf Kunst und Kultur für ganz Niederösterreich übernommen. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Tulln haben, können sich für die Ausstellung eines Kulturpasses an diverse soziale und karitative Organisationen, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen in Niederösterreich wenden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Caritas St. Pölten.
Informationen zum Kulturpass
Voraussetzungen
Richtlinien für den Erwerb des Kulturpasses
Notwendige Unterlagen
Sie benötigen die Einkommensnachweise aller im Haushalt wohnsitzgemeldeten Personen und einen Lichtbildausweis. Für Besitzer eines Tullner SOMA-Passes reicht dieser in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
Termine / Fristen
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum.
Hinweise
Der Pass gilt für 1 Erwachsenen. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
- Andreas Pimperl
- Maria Schreiber
- Stefan Gotthart
- Ariane Nefischer
- Isabella Gneth
- Daniela Schaffler-Degold
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Miete eines absperrbaren Fahrradabstellplatzes am Hauptbahnhof Tulln
- Förderung Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühr
- An-/Abmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes
- Anerkennung der Vaterschaft
- Anmeldung Grünpatenschaften
- Anruf-Sammel-Taxi
- Anruf-Sammel-Taxi - Fahrscheinverkauf
- Anzeige Errichtung Grabdenkmal
- Auskunftssperre
- Bestattungsanfragen (Beerdigungen)
- Bücherverkauf (über Tulln bzw. Langenlebarn)
- Bürger-Engagement: „Wir alle sind Tulln“
- DIE GARTEN TULLN-Saisonkarten
- Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
- Eheschließungen (Heirat)
- Ehrengräber
- Ermittlung der Ehefähigkeit
- Fahrbewilligungen
- Fahrradhelme
- Fischereilizenz für das Aubad
- Friedhofsverwaltung
- Fundamt, Verlust - Ich habe etwas gefunden/verloren
- Gästeblätter für Beherbergungsbetriebe
- Geburtsurkunde - Erstausstellung
- Gelbe Säcke
- Generation "60+“-Pass
- Grabvergabe
- Grabverlängerungen
- Grabverwaltung (Verstorbene, Gräber)
- Grabverzicht
- Heizkostenzuschuss 2022/23 - Gemeinde Tulln
- Heizkostenzuschuss 2022/23 - Land NÖ
- Hunde "Gassi-Sackerl"
- Hundeabgabe (Hundesteuer)
- Hundeanmeldung/Hundeabmeldung
- Hundemarken-Ausgabe
- Koordinationsstelle für Nachbarschaftskonflikte
- Kriegsgräber
- Lebensbestätigung
- Meldeauskunft für Hausverwalter und Hauseigentümer
- Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen
- Meldebestätigung
- Müllsäcke
- Mülltonnen/Änderung
- Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
- Parkscheinverkauf
- Plakatierung auf Gemeindelitfaßsäulen
- Rundfunkgebührenbefreiung - Ausgabe Antragsformular
- Schadens- bzw. Störungsmeldungen (öffentliches Gut)
- Skihelme
- SozialCard
- Sozialhilfe nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Sterbeurkunden - Ausstellung nach Todesfall
- Strafregisterbescheinigung
- Volksbegehren (Stimmlisten, Unterstützungserklärungen)
- Wahlen / Wählerverzeichnis
- Wählerevidenz (Auslandsösterreicher)
- Wahlkarten
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung