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Wohnen

Wohnungsvergabe

Damit Tulln Heimat bleibt und die soziale Wärme einer überschaubaren Stadt nicht verloren geht, hat sich die Stadtgemeinde Tulln dem Motto "Langsamer Wachsen" verschrieben und sich zum Ziel gesetzt, das rasante Bevölkerungswachstum zu entschleunigen. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine neuen Wohnbauprojekte umgesetzt werden - entscheidend ist, dass bei neuen Projekten explizit Raum für Bürgerinnen der Stadtgemeinde Tulln vorgesehen wird.

 

Was wird vergeben?

Die Stadtgemeinde Tulln bietet, je nach Verfügbarkeit, Gemeindewohnungen sowie Wohnungen bei ausgewählten Genossenschaften (für die der Stadtgemeinde Tulln ein Vorschlagsrecht zukommt) an. Dazu zählen insbesondere Startwohnungen, Seniorenwohnungen und Genossenschaftswohnungen.

 

Wohnungen der Stadtgemeinde Tulln

Für viele Menschen sind Gemeindewohnungen ein rettender Anker oder eine notwendige Übergangslösung.

Die Vormerkung erfolgt persönlich mittels Vormerkungsformular im Rahmen der Sprechstunde mit Herrn Stadtrat Josef Beinhardt. Die Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 16:00 bis 17:30 im Erdgeschoss des Rathauses statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. 

 

Genossenschaftswohnungen

(GEDESAG, TULLNBAU, SCHÖNERE ZUKUNFT, WETgruppe)

Für Wohnbauten, bei denen der Stadtgemeinde Tulln ein Vorschlagsrecht zukommt, ist eine Vormerkung ebenfalls im Rahmen der oben genannten Sprechstunde möglich.

Voraussetzungen für die Vormerkung

Für eine Vormerkung müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Es besteht ein entsprechender Bezug zur Stadtgemeinde Tulln, insbesondere durch einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde seit zumindest drei Jahren oder durch einen längerfristigen Arbeitsplatz in der Gemeinde.
  • Eine besondere Notsituation, etwa infolge eines Katastrophenereignisses, kann ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft oder sind aufgrund des Rechts der Europäischen Union oder eines Staatsvertrages gleichgestellt. Alternativ verfügen Sie über einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Österreich.
  • Es sollte ein ausreichendes und regelmäßiges Einkommen vorhanden sein, damit die Miete und die laufenden Wohnkosten dauerhaft getragen werden können.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe?

Die Vergabe der in begrenzter Zahl zur Verfügung stehenden Wohnungen erfolgt in einem einheitlichen Verfahren unter Berücksichtigung objektiver und sozialer Gesichtspunkte. Dabei werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Ortsbezug zur Gemeinde
  • Dringlichkeit der Wohnsituation
  • Dauer der Vormerkung
  • soziale Kriterien, insbesondere Kinderanzahl, Einkommenssituation, Pflegebedarf oder gesundheitliche Situation
  • Passgenauigkeit der Wohnung im Hinblick auf die Haushaltsgröße

Die endgültige Vergabe erfolgt durch den Gemeinderatsbeschluss.

Ansprechpartner und Kontakt

Adresse: Rathaus Tulln, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln an der Donau
Sprechstunde: jeden Donnerstag von 16:00 bis 17:30 Uhr
Ort: Rathaus, Erdgeschoss
Telefon: 02272/690 - DW 127 oder DW 444
E-Mail 1: Isabella Toth | isabella.toth@tulln.gv.at
E-Mail 2: Anna Shepelyeva | anna.shepelyeva@tulln.gv.at
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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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