Gebrauchsabgabe
Informationen
Eine Gebrauchsabgabe ist zu entrichten, wenn durch ein Bauvorhaben öffentliches Gut (beispielsweise bei der Anbringung einer auskragenden Werbeanlage bzw. eines auskragenden Werbeschildes) in Anspruch genommen wird. Diese wird mit eigenem Bescheid vorgeschrieben.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Baubewilligungen
- Baulandbestätigungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Brandschutz
- Brandsicherheitswache
- Einsichtnahme in Bauakte
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Grundstücksvereinigung/Grundstücksteilung
- Kommunaler Hochbau und Facility Management
- Lärmschutz
- Veranstaltungsanmeldung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
