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Häufige Fragen ans Bürgerservice

Egal welches Anliegen Sie an die Stadtgemeinde Tulln haben – das Bürgerservice ist die erste Adresse dafür. Der Sinn und Zweck: Das Team des Bürgerservice bietet als zentrale Anlaufstelle ein persönliches und unkompliziertes Service für die BürgerInnen und erleichtert den Arbeitsablauf in der Verwaltung.

Folgende Informationen werden (derzeit) besonders häufig angefragt:

Fundsachen

Haben Sie im Gebiet der Stadtgemeinde Tulln einen Gegenstand gefunden? Grundsätzlich gilt, dass Funde mit einem Wert von über € 10,- bzw. all jene mit „erheblicher Bedeutung“ (z.B. Dokumente, Schlüssel) beim Fundamt (Bürgerservice) abgegeben werden müssen. Wir der Gegenstand nicht innerhalb eines Jahres behoben, kann der Finder Anspruch darauf erheben.

Weitere Informationen

 

Verlustbestätigung

Haben Sie selbst etwas verloren, sollte Ihr Weg ebenfalls ins Bürgerservice führen –möglicherweise wurde der Gegenstand bereits abgegeben. Falls nicht, können Sie sich eine Verlustbestätigung ausstellen lassen.

Weitere Informationen

 

Strafregisterauszug oder Strafregisterbescheinigung

Der Auszug aus dem Strafregister zur eigenen Person ist die Auflistung der eingetragenen Verurteilungen bzw. die Bestätigung darüber, dass das Strafregister keine solchen Verurteilungen enthält. Früher auch „Leumundszeugnis“ genannt.

Weitere Informationen

 

Hundeanmeldung und -abmeldung

Hunde müssen bei der Stadtgemeinde Tulln (Bürgerservice) angemeldet und bei Ableben oder Umzug wieder abgemeldet werden – die Hundeabgabe wird immer zu Beginn des Jahres vorgeschrieben.

Weitere Informationen

 

Parkscheine für Kurzparkzonen

Die Bewirtschaftung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Tulln erfolgt mittels Parkscheinen. Diese können entweder direkt bei den Parkscheinautomaten gelöst, oder im Vorhinein bei Trafiken und im Bürgerservice des Rathauses erworben werden.

 

Handy-Signatur

Einige Leistungen der Stadtgemeinde Tulln können direkt über das Internet abgewickelt werden, sofern die Identität der Nutzerin/des Nutzers eindeutig feststellbar – z.B. durch die Handy-Signatur als elektronischer Ausweis.

Weitere Informationen auf help.gv.at

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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