Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Benützung öffentlichen Gutes

Informationen

Für die Benützung des öffentlichen Gutes in der Gemeinde für Materiallagerung, Containeraufstellung, Gerüstaufstellung etc. oder die Abhaltung von Veranstaltungen benötigen Sie eine Bewilligung der Stadtgemeinde Tulln. Diese kann mittels Formular oder schriftlicher Eingabe (Brief oder Mail) beantragt werden.

Eine Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen für Materiallagerung, Containeraufstellung oder Gerüstaufstellung ist bis zu 3 Tage kostenlos. Bei einer längeren Abstelldauer ist eine Bewilligung zu beantragen.

Jedoch kann die Notwendigkeit einer Bewilligung gem. STVO 1960 § 90 für Arbeiten auf oder neben der Straße gegeben sein. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straßen und Verkehr gerne zur Verfügung.

Formulare

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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