Deckelung 3,5% der Haus- und Grundbesitzabgaben
Informationen
Was wird gedeckelt?
Die im letztvergangenen Kalenderjahr an die Stadtgemeinde Tulln bezahlten Haus- und Grundbesitzabgaben. Darunter zu verstehen sind die
- Wasserbezugsgebühr – begrenzt mit dem durchschnittlichen Prokopf-Jahresverbrauch in der Stadtgemeinde Tulln von 60 m³ pro im Haushalt gemeldeter Person.
- Bereitstellungsgebühr
- Kanalbenützungsgebühr
- Fäkalienabfuhrgebühr
- Abfallwirtschaftsgebühr
- Abfallwirtschaftsabgabe
- NÖ Seuchenvorsorgeabgabe
- Grundsteuer
Für die Gewährung einer Rückerstattung MUSS Wasserbezugsgebühr oder Kanalbenützungsgebühr oder Fäkalienabfuhrgebühr bezahlt worden sein.
Wie hoch ist die Unterstützung?
Erstattet wird jener für o.a. Abgaben im letztvorangegangenen Kalenderjahr bezahlte Betrag, der 3,5 % des Netto-Haushaltseinkommens des selben Kalenderjahres aller im Haushalt lebenden Personen übersteigt.
Formulare
Voraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürgerschaft oder langfristige Aufenthaltsberechtigung in einem Mitgliedstaat sowie Familienangehörige der oben genannten Personen oder
- EWR-Bürgerschaft mit Ausübung des gemeinschaftlichen Aufenthaltsrechts oder
- Angehörige von Staaten, mit denen ein völkerrechtlicher Vertrag oder gesicherte Gegenseitigkeit besteht und Fremde, denen gemäß § 3 Asylgesetz 2005 Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt wurde
- Liegenschafts- bzw. Wohnungseigentümer, die im gesamten Kalenderjahr an der Adresse, für die die Unterstützung beantragt wird, mit Hauptwohnsitz gemeldet waren
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (auch Kinder) sind dem Antrag vollständig (als PDF-Dateien) beizufügen bzw. in Kopie beizulegen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
- Dokumente: Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, aktueller Aufenthaltstitel, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss, Scheidungsvergleich, Geburtsurkunden der Kinder, etc.
- Aktuelle Einkommensbelege: Lohn-/Gehaltsbestätigungen (Nettoeinkommen), Nachweis über Leistungen des Krankenversicherungsträgers (z.B. Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, Rehabgeld), Unterhaltszahlungen, Pensionsbescheid/Rentenbescheid, Bescheide über Beihilfen, Nachweis über Art und Höhe sonstiger Einkünfte
- Nachweise über beantragte Leistungen: Anträge auf Leistungen des Arbeitsmarktservice, Leistungen des Krankenversicherungsträgers, Unterhalt/Alimente, Pension und sonstige Einkünfte
- Zahlungsbelege: Nachweis über die Höhe der für das letztvorangegangene Kalenderjahr bezahlten Haus- und Grundbesitzabgaben
- Nachweis über die Kontoinhaber*in (z.B. Bankomatkarte oder Kontoauszug)
Zuständigkeit
Der Antrag zur Deckelung der Haus- und Grundbesitzabgaben mit 3,5 % des Netto-Haushaltseinkommens kann im Bürgerservice des Rathauses oder im Bürgerservice Langenlebarn beantragt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch die Abteilung Finanzen.
Termine / Fristen
Das Ansuchen um Deckelung der Haus- und Grundbesitzabgaben ist jährlich ab 1. März bis spätestens 30. September für das letztvorangegangene Kalenderjahr samt den erforderlichen Nachweisen an die Stadtgemeinde Tulln an der Donau zu stellen. Sollte der Endtermin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Kanalbenützungsgebühr
- Bereitstellungsgebühr
- Wasserbezugsgebühr
- Buchhaltung und Kassenverwaltung für Gemeindeverbände und Stiftungen
- Darlehensverwaltung
- Förderung Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühr
- Grundsteuer
- Interessentenbeitrag
- Kassenverwaltung
- Kommunalsteuer
- Lustbarkeitsabgabe
- Mahnwesen
- Müllgebühren und NÖ Seuchenvorsorgeabgabe
- Nächtigungstaxe (vormals Orts- und Regionaltaxe)
- Vergnügungsabgabe
- Zahlungserleichterungen
- Einzugsermächtigungen
- Buchhaltung
