Förderung Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühr
Informationen
VORAUSSETZUNGEN
Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung im Förderungsobjekt. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Bedingung.
HINWEISE
Bezieher der SozialCard können
- die Kanalbenützungsgebühr mit 19,20 %, max. mit EUR 60,- pro Jahr
- die Wasserbezugsgebühr mit 27,70 %, max. mit EUR 45,- pro Jahr
gefördert bekommen.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Anmeldung Grünpatenschaften
- An-/Abmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes
- Anruf-Sammel-Taxi
- Anruf-Sammel-Taxi - Fahrscheinverkauf
- Bücherverkauf (über Tulln bzw. Langenlebarn)
- Bürger-Engagement: „Wir alle sind Tulln“
- Deckelung 3,5% der Haus- und Grundbesitzabgaben
- DIE GARTEN TULLN-Saisonkarten
- Fahrbewilligungen
- Fahrradhelme
- Fischereilizenz für das Aubad
- Fundamt, Verlust - Ich habe etwas gefunden/verloren
- Gästeblätter für Beherbergungsbetriebe
- Gelbe Säcke
- Generation "60+“-Pass
- Heizkostenzuschuss 2025/26 - Gemeinde Tulln
- Heizkostenzuschuss 2025/26 - Land NÖ
- Hunde "Gassi-Sackerl"
- Hundeabgabe (Hundesteuer)
- Hundeanmeldung/Hundeabmeldung
- Hundemarken-Ausgabe
- ID Austria Registrierung
- Koordinationsstelle für Nachbarschaftskonflikte
- Kulturpass
- Miete eines absperrbaren Fahrradabstellplatzes am Hauptbahnhof Tulln
- Müllsäcke
- Mülltonnen/Änderung
- Parkscheinverkauf
- Plakatierung auf Gemeindelitfaßsäulen
- ORF-Beitrags Service GmbH - Informationen und Services der OBS
- Rosenarcade - Förderansuchen für Dauerparker
- Schadens- bzw. Störungsmeldungen (öffentliches Gut)
- Skihelme
- SozialCard
- Sozialhilfe nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz
- Strafregisterbescheinigung
- Volksbegehren (Stimmlisten, Unterstützungserklärungen)
