Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben

Informationen

Wenn ein Bauvorhaben fertiggestellt ist, spätestens jedoch 5 Jahre nach Baubeginn, ist eine Fertigstellungsanzeige mit den dazugehörigen Bescheinigungen und Bestätigungen vorzulegen. Es kann einmalig schriftlich um Fristverlängerung für die Fertigstellung angesucht werden. Erst nach Vorlage aller Unterlagen kann das Recht zur Benützung ausgestellt werden. Beim Neubau eines Ein- bzw. Mehrfamilienwohnhauses kann erst noch vollständiger Vorlage aller Unterlagen im Meldeamt eine Anmeldung erfolgen.

Formulare

Kosten

  • Bundesgebühr für das Ansuchen € 14,30
  • Beilage zu A4 2 Stück € 3,90
  • planliche Beilage € 7,20
  • Höchsatz für eine Beilage € 21,80

Die tatsächlichen Kosten sind von der Anzahl der Beilagen abhängig. 

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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