Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
Informationen
Entsprechend des NÖ Veranstaltungsgesetzes ist für Lokalitäten öffentlicher Veranstaltungen bis zu einer Personenanzahl von maximal 3.000 Besuchern eine Genehmigung bei der Stadtgemeinde Tulln zu erwirken. Dies muss mindestens 8 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung erfolgen.
Ab 3.000 möglichen Besuchern ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln die zuständige Veranstaltungsbehörde.
VORAUSSETZUNGEN
- Formular für das Ansuchen um Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
- Plan
- Konzepte (Brandschutz, Verkehr, etc.)
KOSTEN
- Bundesgebühr für das Ansuchen: € 14,30
- Beilage zu A4 2 Stück € 3,90
- planliche Beilage € 7,20
- Höchsatz für eine Beilage € 21,80
- Verwaltungsabgabe € 8,85
- Bewilligung für Veranstaltungsbetriebsstätten € 77,5 (bis 500 Pers.) oder € 100,0 (ab 500 Pers.)
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Baubewilligungen
- Baulandbestätigungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Brandschutz
- Brandsicherheitswache
- Einsichtnahme in Bauakte
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Gebrauchsabgabe
- Grundstücksvereinigung/Grundstücksteilung
- Kommunaler Hochbau und Facility Management
- Lärmschutz
- Veranstaltungsanmeldung
