Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Gemeindewohnungen (Anmeldung und Information)

Informationen

Information auf help.gv.at

Voraussetzungen

Eine Vormerkung für Gemeindewohnungen erfolgt durch persönliche Vorsprache in der Abteilung "Bildung, Gesundheit und Soziales" während des Parteinverkehrs bzw. in der Sprechstunde für Wohnungsangelegenheiten. Es können nur Personen vorgemerkt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Tulln haben. 

Termine / Fristen

Sprechstunde für Wohnungsangelegenheiten bei Frau Stadtrat Elfriede Pfeiffer ist jeden Donnerstag von 16.00 bis 17.30 Uhr in der Abteilung "Bildung, Gesundheit und Soziales" der Stadtgemeinde.

Hinweise

Die Vormerkungen werden nach dem Datum der Einreichung gereiht. Die Vergabe schließlich erfolgt unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Umstände sowie der Verfügbarkeit von Wohnungen durch Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Tulln.

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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