Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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SozialCard

Formulare

Voraussetzungen

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürgerschaft oder langfristige Aufenthaltsberechtigung in einem Mitgliedstaat sowie Familienangehörige der oben genannten Personen oder
  • EWR-Bürgerschaft mit Ausübung des gemeinschaftlichen Aufenthaltsrechts oder
  • Angehörige von Staaten, mit denen ein völkerrechtlicher Vertrag oder gesicherte Gegenseitigkeit besteht und Fremde, denen gemäß § 3 Asylgesetz 2005 Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt wurde
     
  • Wartefrist von 2 Jahren
  • Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet von Tulln

Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) sind automatisch anspruchsberechtigt!

Nähere Einzelheiten (Einkommensgrenzen) sind den hier herunterladbaren Unterlagen zu entnehmen:

Richtlinien Tullner SozialCard

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis über das Einkommen der letzten 6 Monate
  • Lichtbildausweis
  • Passfoto

Zuständigkeit

Die SozialCard kann im Bürgerservice des Rathauses oder in der Außenstelle Langenlebarn beantragt werden.

Termine / Fristen

Die SozialCard gilt für das laufende Kalenderjahr. Für jedes Kalenderjahr muss sie neu beantragt werden.

Hinweise

Die Sozialcard bietet Ermäßigungen bei Gebühren und Abgaben, sowie Inanspruchnahme vergünstigter Tarife bei der Benützung diverser Freizeit- und Kultureinrichtungen der Stadtgemeinde Tulln:

Anruf-Sammel-Taxi:

  • Ermäßigungen bei Einzelfahrten im Stadtgebiet von Tulln (siehe Folder).

Volkshochschule Tulln:

  • 25 % Ermäßigung für Erwachsene

Kulturveranstaltungen und Museen der Stadtgemeinde Tulln:

  • Mit Ausnahme der Donaubühne können Veranstaltungen und Museen kostenlos besucht werden.

Stadtbücherei:

  • Kostenlose Ausleihe

Kindergärten und Volksschulen:

  • Ermäßigte Essensbeiträge

Musikschule:

  • 25 % Schulgeldermäßigung, für das 2. und 3. Kind 50 % Ermäßigung

Freizeiteinrichtungen:

  • € 1,- Eintritt für Erwachsene in das Hallenbad, die Kunsteisbahn und das Aubad. Kostenloser Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre
  • € 2,- Eintritt für Erwachsene in die Sauna

Kanal- und Wassergebühren:

  • Die Unterstützung erfolgt für das vorangegangene Verrechnungsjahr anteilsmäßig der tatsächlich bezahlten Gebühren (volle Monate). Die Unterstützung wird frühestens nach der Jahresabrechnung (15. Februar) ausbezahlt.

Die Höhe der Unterstützung beträgt:

  • Kanalbenützungsgebühr: Ermäßigung von 19,20 % (max. € 60,-) pro Jahr
  • Wasserbezugsgebühr: Ermäßigung von 27,70 (max. € 45,-) pro Jahr

Friedhofsgebühr:

  • Ratenzahlung ohne Zinsen bei Verlängerung der Grabstellengebühr.

Wohnungen:

  • Es können Mietzuschüsse in von öffentlichen Rechtsträgern errichteten und erhaltenen Objekten (Stadtgemeinde Tulln, Bürgerspitalsfondstiftung Tulln, Benefiziatenamt, TWI und Gemeinnützige Bauvereinigungen) gewährt werden. 

Nachhilfeunterricht:

  • SozialCard-Besitzer(innen) erhalten 50 % Ermäßigung des bezahlten Betrages der Nachhilfe gegen Vorlage der Rechnung, jedoch jährlich max. € 300,00 je Fall. 
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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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