Abwasserentsorgung
Informationen
Verrechnung und Abgabenvorschreibung Kanal
Bei Fragen zur Verrechnung von Dienstleistungen oder Ihren Anschluss-Abgabenvorschreibungen im Bereich Kanal, Senkgruben und Indirekteinleiter steht die zuständige Abteilung 2.3 zur Verfügung.
Bauwerber können sich bei einem persönlichen Gespräch über die Abgabenhöhen erkundigen.
Verstopfungen und Störungen
Bei Störungen bei Kanal-Pumpwerken (sichtbar durch oranges Drehlicht auf Schaltkästen von Pumpstationen) oder Verstopfungen und Störungen in Kanal-Hausanschlüssen stehen die Mitarbeiter der Kläranlage unter Tel: +43 (0) 2272 / 690-260 (Hr. Stefan Greiner) zur Verfügung. Bei weiteren Fragen zur Kläranlage steht ihnen die zuständige Abteilung 2.3 zur Verfügung. Hier kommen Sie zur Homepage der Tullner Kläranlagen.
Abwasserentsorgung und Senkgrubenüberprüfungen
Für Fragen betreffend Abwasserbeseitigung in der Stadtgemeinde Tulln oder zur Dichtheitsüberprüfung von Senkgruben und Terminvereinbarungen für die Überprüfung steht Ihnen die Fachabteilung 2.3 zur Verfügung.
Indirektleitungen von Betrieben
Laut Indirekteinleiterverordnung ist jede Einleitung von Abwasser, das in seiner Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht und in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen eingeleitet wird (Indirekteinleitung), gegenüber dem Kanalisationsunternehmen vor Beginn der erstmaligen Abwassereinleitung zu melden. Eine Indirekteinleiterzustimmung des Kanalisationsunternehmens ist erforderlich. Der Betrieb ist zur regelmäßigen Mitteilung in Abhängigkeit von Art und Menge der Einleitung verpflichtet.
Hier finden Sie die Geltende Fassung.
Notwendige Unterlagen: siehe Projektanforderungen
Kosten des Zustimmungsverfahrens: € 559,79 exkl. USt.
Katasterführungsentgelt: € 278,14 exkl. USt. pro 2-jährlichem Berichtsintervall
(Stand Jänner 2025, Kosten werden jährlich valorisiert)
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per Mail bei der zuständigen Fachabteilung 2.3 in der Stadtgemeinde Tulln.
Öffentliche Fäkalienabfuhr
Besitzer von Liegenschaften ohne Kanalanschluss müssen die Entsorgung der Abwässer über die öffentliche Fäkalienabfuhr unter der Telefonnummer 02272/690-244 vereinbaren.
Formulare
- Kanalgebührenbemessung
- Kanal/Indirekteinleitung von Betrieben - Antrag
- Kanal/Indirekteinleitung von Betrieben - Erhebungsbogen für Zahnbehandlungseinrichtungen
- Kanal/Indirekteinleitung von Betrieben - Erhebungsbogen für Tankstellen, KFZ-Waschplätzen, KFZ-Werkstätten
- Kanal/Indirekteinleitung von Betrieben - Erhebungsbogen für Schlacht- und Fleischverarbeitende Betriebe
- Kanal/Indirekteinleitung von Betrieben - Geschäftsbedingungen
- Kanal/Indirekteinleitung von Betrieben - Projektanforderungen
