Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Abwasserentsorgung

Informationen

Verrechnung und Abgabenvorschreibung Kanal 

Bei Fragen zur Verrechnung von Dienstleistungen oder Ihren Anschluss-Abgabenvorschreibungen im Bereich Kanal, Senkgruben und Indirekteinleiter steht die zuständige Abteilung 2.3 zur Verfügung.

Bauwerber können sich bei einem persönlichen Gespräch über die Abgabenhöhen erkundigen.

 

Verstopfungen und Störungen 

Bei Störungen bei Kanal-Pumpwerken (sichtbar durch oranges Drehlicht auf Schaltkästen von Pumpstationen) oder Verstopfungen und Störungen in Kanal-Hausanschlüssen stehen die Mitarbeiter der Kläranlage unter Tel: +43 (0) 2272 / 690-260 (Hr. Stefan Greiner) zur Verfügung. Bei weiteren Fragen zur Kläranlage steht ihnen die zuständige Abteilung 2.3 zur Verfügung. Hier kommen Sie zur Homepage der Tullner Kläranlagen.

 

Abwasserentsorgung und Senkgrubenüberprüfungen

Für Fragen betreffend Abwasserbeseitigung in der Stadtgemeinde Tulln oder zur Dichtheitsüberprüfung von Senkgruben und Terminvereinbarungen für die Überprüfung steht Ihnen die Fachabteilung 2.3 zur Verfügung.

 

Indirektleitungen von Betrieben

Laut Indirekteinleiterverordnung ist jede Einleitung von Abwasser, das in seiner Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht und in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen eingeleitet wird (Indirekteinleitung), gegenüber dem Kanalisationsunternehmen vor Beginn der erstmaligen Abwassereinleitung zu melden. Eine Indirekteinleiterzustimmung des Kanalisationsunternehmens ist erforderlich. Der Betrieb ist zur regelmäßigen Mitteilung in Abhängigkeit von Art und Menge der Einleitung verpflichtet.

Hier finden Sie die Geltende Fassung.

Notwendige Unterlagen: siehe Projektanforderungen

Kosten des Zustimmungsverfahrens: € 559,79 exkl. USt.

Katasterführungsentgelt: € 278,14 exkl. USt. pro 2-jährlichem Berichtsintervall

(Stand Jänner 2025, Kosten werden jährlich valorisiert)

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per Mail bei der zuständigen Fachabteilung 2.3 in der Stadtgemeinde Tulln.

 

Öffentliche Fäkalienabfuhr

Besitzer von Liegenschaften ohne Kanalanschluss müssen die Entsorgung der Abwässer über die öffentliche Fäkalienabfuhr unter der Telefonnummer 02272/690-244 vereinbaren.

Formulare

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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Zum Formular "Schaden melden"

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