Baupolizeiliche Verfahren
Informationen
Baupolizeiliche Verfahren werden üblicherweise bei Mängeln an Wohngebäuden eingeleitet, im Zuge derer auch Bauzustandsüberprüfungen durchgeführt werden können. Bei speziellen Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie am besten einen der zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung 2.1 der Stadtgemeinde Tulln.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Baubewilligungen
- Baulandbestätigungen
- Baurechtsauskünfte
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Brandschutz
- Brandsicherheitswache
- Einsichtnahme in Bauakte
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Gebrauchsabgabe
- Grundstücksvereinigung/Grundstücksteilung
- Kommunaler Hochbau und Facility Management
- Lärmschutz
- Veranstaltungsanmeldung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
