Baurechtsauskünfte
Informationen
Allgemeine baurechtliche Auskünfte, die sich auf die NÖ Bauordnung 2014, die NÖ Bautechnikverordnung 2014 oder den Bebauungsplan der Stadtgemeinde Tulln beziehen, erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeitern der Abteilung 2.1 der Stadtgemeinde Tulln.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Baubewilligungen
- Baulandbestätigungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Brandschutz
- Brandsicherheitswache
- Einsichtnahme in Bauakte
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Gebrauchsabgabe
- Grundstücksvereinigung/Grundstücksteilung
- Kommunaler Hochbau und Facility Management
- Lärmschutz
- Veranstaltungsanmeldung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
